Google-Unternehmensprofil: der schnellste Hebel für lokale Betriebe
Kostenlos, in einer Stunde eingerichtet — und für viele Betriebe wirksamer als jede Änderung an der Website.
Wer „Friseur in der Nähe" oder „Elektriker Dinslaken" sucht, sieht zuerst eine Karte mit drei Einträgen — und erst darunter die normalen Suchergebnisse. Diese Einträge kommen aus dem Google-Unternehmensprofil. Es kostet nichts, ist in etwa einer Stunde eingerichtet und wirkt bei vielen lokalen Betrieben schneller als jede Änderung an der Website.
Was das Profil überhaupt ist
Ein eigener Eintrag bei Google mit Name, Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Fotos, Leistungen und Bewertungen. Er erscheint in der Google-Suche und in Google Maps. Viele Betriebe haben einen solchen Eintrag, ohne es zu wissen — Google legt ihn teilweise selbst an. Der erste Schritt ist deshalb: nachsehen, ob es ihn schon gibt, und ihn beanspruchen.
Die Reihenfolge, die sich bewährt hat
- Eintrag beanspruchen und bestätigen. Google will nachweisen, dass Sie zum Betrieb gehören — meist per Postkarte, Anruf oder Video.
- Die Basisangaben vollständig ausfüllen. Name exakt so, wie er am Laden steht. Adresse und Telefonnummer identisch zur Website — Google gleicht beides ab.
- Kategorie sorgfältig wählen. Die Hauptkategorie entscheidet mit darüber, bei welchen Suchen Sie überhaupt auftauchen.
- Leistungen eintragen und kurz beschreiben. Das ist Fläche, die die meisten leer lassen.
- Echte Fotos hochladen. Außenansicht, Innenraum, Team, Arbeit. Lieber zehn ehrliche Bilder als drei Stockfotos.
- Öffnungszeiten pflegen, inklusive Feiertagen. Nichts ärgert mehr als eine geschlossene Tür nach einer Fahrt.
Name, Adresse und Telefonnummer müssen überall gleich lauten — auf der Website, im Profil, in Branchenverzeichnissen. Uneinheitliche Angaben sind der häufigste Grund, warum ein Eintrag schlechter läuft als der des Wettbewerbers.
Bewertungen: der Teil, der wirklich zählt
Bewertungen entscheiden mit, ob jemand anruft oder weitersucht. Deshalb ein paar klare Grenzen, die Google selbst zieht:
- Nicht filtern. Zufriedene Kunden zur Bewertung einladen, unzufriedene nicht — genau das verstößt gegen Googles Richtlinien.
- Nicht belohnen. Rabatt oder Gratis-Kaffee für eine Bewertung ist unzulässig.
- Vorsicht bei E-Mail-Bitten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bewertungsbitte per E-Mail ohne Einwilligung als Werbung gilt (Urteil vom 10.07.2018, VI ZR 225/17). Ein Schild am Tresen oder ein QR-Code auf der Rechnung ist der unproblematischere Weg.
- Antworten Sie. Auf gute wie schlechte Bewertungen, sachlich und ohne Details über einzelne Kunden auszubreiten.
Was das mit Ihrer Website zu tun hat
Profil und Website stützen sich gegenseitig. Auf der Website sollten dieselben Angaben stehen, die Leistungen sollten wiedererkennbar sein, und die Seite sollte auf dem Handy schnell laden — denn ein großer Teil der Profilbesucher tippt direkt weiter auf „Website". Wer beides zusammen aufsetzt, macht aus zwei halben Auftritten einen vollständigen.
Wenn Sie das nicht selbst machen möchten: Wir richten das Profil ein und bringen es mit der Website in Einklang — siehe Google-Unternehmensprofil. Mehr Bewertungen, sauber und ohne Filter, ist eine eigene Leistung: Mehr Google-Bewertungen.
