Leistungen · Barrierefreiheit
Eine Seite, die alle bedienen können.
Tastatur statt Maus, lesbare Kontraste, beschriftete Felder: Wir setzen Barrierefreiheit direkt im Code Ihrer Website um. Ob Ihr Betrieb gesetzlich dazu verpflichtet ist, sehen wir uns vorher im Einzelfall an.
Muss Ihr Betrieb das? Nicht pauschal.
Sie werden von uns keinen Satz hören wie „Jede Website muss jetzt barrierefrei sein“. Das stimmt so nicht — und wer damit wirbt, riskiert selbst eine Abmahnung. Die Lage in drei Punkten:
Worum es im Gesetz geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Im Blick hat es vor allem Dienstleistungen für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr — also Online-Shops, Buchungs- und Bestellstrecken.
Ausnahme für kleine Betriebe
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Auf viele kleine Betriebe trifft genau das zu — verbindlich klärt das aber Ihre Rechtsberatung, nicht wir.
Reine Informationsseiten
Eine Seite, die über Ihren Betrieb informiert, auf der aber nichts bestellt oder gebucht wird, fällt in der Regel nicht darunter.
Wer das verbindlich beurteilt
Die drei Punkte oben sind die grobe Orientierung, kein Rechtsrat. Ob Ihr Betrieb unter das Gesetz fällt, hängt an Ihren Zahlen und daran, was Ihre Seite tatsächlich anbietet. Diese Einschätzung gehört zu Ihrer Rechtsberatung — eine Agentur kann sie Ihnen nicht abnehmen und wir tun auch nicht so. Was wir können: Ihnen zeigen, was an Ihrer Seite technisch im Weg steht, und es beheben.
Was wir dafür im Code tun
Barrierefreiheit ist keine Funktion, die man anschaltet, sondern eine Reihe handwerklicher Entscheidungen im Aufbau der Seite. Diese hier gehören dazu:
Bedienbar mit der Tastatur
Jedes Menü, jeder Knopf und jedes Formularfeld ist auch ohne Maus erreichbar — in einer Reihenfolge, die dem entspricht, was man sieht.
Sichtbarer Fokus
Wer sich mit der Tabulatortaste durch die Seite bewegt, sieht jederzeit, wo er gerade steht. Ohne diese Markierung tappt man im Dunkeln.
Kontraste, die tragen
Schrift und Hintergrund werden so gewählt, dass der Text lesbar bleibt — auch auf einem älteren Bildschirm oder draußen in der Sonne.
Alternativtexte für Bilder
Jedes inhaltlich wichtige Bild bekommt eine Beschreibung, die ein Vorlesewerkzeug ausgeben kann. Schmuckbilder bleiben bewusst stumm.
Saubere Überschriftenstruktur
Eine Hauptüberschrift pro Seite, darunter eine echte Gliederung statt optisch großer Absätze. Das ist die Landkarte für Vorlesewerkzeuge.
Beschriftete Formularfelder
Jedes Feld hat eine feste Beschriftung, die beim Tippen nicht verschwindet. Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist, statt nur rot zu leuchten.
Ruhe statt Bewegung
Wer in seinem Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt Animationen gedämpft oder gar nicht. Das hilft bei Schwindel und Migräne.
Zoom ohne Verlust
Wer die Schrift im Browser größer stellt, verliert keine Inhalte und muss nicht seitwärts scrollen. Der Aufbau hält das aus.
Wem das nützt — mehr Menschen, als Sie denken
Der häufigste Irrtum: Das sei nur etwas für blinde Menschen. Tatsächlich profitiert fast jeder Besucher davon, die meisten ohne es zu merken.
Ältere Kundschaft
Mit 70 liest kaum jemand hellgraue Kleinschrift auf weißem Grund. Größere Schrift, klare Kontraste und große Klickflächen entscheiden hier darüber, ob jemand anruft oder weiterzieht.
Handy in der Sonne
Wer draußen auf ein Display schaut, hat für einen Moment dasselbe Problem wie jemand mit eingeschränktem Sehvermögen: zu wenig Kontrast. Der Fix ist derselbe.
Vorübergehend eingeschränkt
Ein gebrochener Arm, eine Hand voll Einkaufstüten, ein Kind auf dem Arm: Einhändige Bedienung und Tastatursteuerung sind für alle da, nicht nur für Menschen mit Behinderung.
Vorlesewerkzeuge
Blinde und sehbehinderte Menschen springen von Überschrift zu Überschrift und lassen sich Linktexte vorlesen. „Hier klicken“ hilft dabei niemandem, „Preise ansehen“ schon.
Ein Bedienfeld allein ist keine Barrierefreiheit
Es gibt Skripte, die eine Website um ein kleines Bedienfeld ergänzen: Kontrast erhöhen, Schrift vergrößern, größerer Mauszeiger. Das ist eine nette Hilfe — aber es ändert nichts an dem, was darunter liegt. Ein Bild ohne Alternativtext bleibt ohne Alternativtext. Ein Formularfeld ohne Beschriftung bleibt unbeschriftet. Und eine Seite, die sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, lässt sich auch mit Bedienfeld nicht mit der Tastatur bedienen.
Die US-Handelsbehörde FTC ist 2025 gegen den Anbieter eines solchen Overlays vorgegangen, weil er versprochen hatte, damit lasse sich jede Website barrierefrei machen. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, der eine Zahlung von einer Million US-Dollar vorschreibt.
Wir arbeiten deshalb im Code Ihrer Seite. Ein Bedienfeld bauen wir Ihnen gern zusätzlich ein — als Komfort obendrauf, nicht als Ersatz für die Umsetzung.
Was das mit Google zu tun hat
Vieles davon liest auch eine Suchmaschine: eine klare Überschriftenstruktur, Alternativtexte zu Bildern, sprechende Linktexte, sauberes HTML. Wer seine Seite für Menschen ordnet, ordnet sie nebenbei auch für Google. Ein Versprechen auf bessere Platzierungen ist das nicht — aber es arbeitet in dieselbe Richtung wie SEO & lokale Sichtbarkeit.
So läuft es ab
Kurz-Check, kostenlos
Im kostenlosen Website-Check sehen wir uns Ihre Seite auch daraufhin an: Tastaturbedienung, Kontraste, Alternativtexte, Formulare. Ein Kurz-Check, ehrlich so benannt — keine vollständige Prüfung.
Befund und Aufwand
Sie bekommen eine verständliche Liste: was auffällt, wie schwer es wiegt, was die Behebung kostet. Ohne Fachchinesisch und ohne Druck. Danach entscheiden Sie, was davon gemacht wird.
Umsetzung
Wir bauen die Änderungen ein — auch an Seiten, die nicht von uns stammen. Der Preis hängt davon ab, wie viel zu tun ist.
Umsetzung ab 199 €Was Sie von uns bekommen — und was nicht
Wir setzen die anerkannten Kriterien für barrierefreie Websites nach bestem Wissen im Code um. Was wir nicht ausstellen, ist eine Konformitätszusage oder ein Siegel: Ob eine Seite die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, stellt eine unabhängige Prüfstelle fest — nicht die Agentur, die sie gebaut hat. Wenn Sie eine solche Prüfung brauchen, sagen wir Ihnen das und arbeiten deren Befund anschließend ein.
Zum Weiterlesen
Ausführlich erklärt in unserem Blog:
- Barrierefreiheit: Wen das Gesetz betrifft — und wen nicht6 Min
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Was drinsteht, für wen es gilt und warum ein Widget keine Lösung ist.
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