Recht6 Min Lesezeit

Barrierefreiheit: Wen das Gesetz betrifft — und wen nicht

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Was drinsteht, für wen es gilt und warum ein Widget keine Lösung ist.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem bekommen Betriebe Mails, die mit Fristen und Bußgeldern arbeiten und am Ende ein Abo verkaufen wollen. Dieser Artikel sortiert, was tatsächlich im Gesetz steht, für wen es gilt — und warum das eingeblendete Männchen am Bildschirmrand die Anforderungen nicht erfüllt. Er ersetzt keine Rechtsberatung; ob Ihr Betrieb betroffen ist, klärt im Zweifelsfall ein Anwalt.

Worum es im Kern geht

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Es nimmt vor allem Dienstleistungen für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr in den Blick — also Angebote, bei denen Verbraucher online etwas abschließen: kaufen, buchen, bestellen, ein Konto eröffnen. Der Maßstab dafür, was „barrierefrei" heißt, ist keine Geschmacksfrage: Er steht in einer europäischen Norm, die im Wesentlichen auf die international übliche WCAG-Richtlinie verweist.

Die Ausnahme, die viele betrifft

Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme. Gemeint sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme. Zwei Punkte, an denen sich viele verrechnen:

  • Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht automatisch für alles. Wer Produkte im Sinne des Gesetzes anbietet, muss genauer hinsehen.
  • Beide Grenzen zählen zusammen. Ein Betrieb mit acht Leuten und drei Millionen Umsatz ist kein Kleinstunternehmen.

Die ehrliche Antwort auf „Betrifft mich das?" lautet: kommt darauf an. Wer Ihnen ohne einen Blick auf Ihren Betrieb eine sichere Antwort verkauft, verkauft Ihnen etwas.

Warum ein Overlay-Widget keine Lösung ist

Die Werbung ist verlockend: ein Skript einbauen, Knopf einblenden, fertig barrierefrei. So funktioniert es nicht. Ein Overlay legt sich über die Seite und verändert Farben oder Schriftgrößen — es repariert aber nicht, was darunter fehlt: Bedienbarkeit mit der Tastatur, sinnvolle Beschriftungen, eine verständliche Reihenfolge, Alternativtexte für Bilder. Betroffene berichten regelmäßig, dass solche Werkzeuge ihre eigene Software eher stören als helfen.

Auch Aufsichtsbehörden sehen das kritisch. Die US-Handelsbehörde FTC ging 2025 gegen den Anbieter eines solchen Overlays vor; die Entscheidung vom April 2025 ordnete unter anderem eine Zahlung von einer Million US-Dollar an. Ob sie geflossen ist, ist damit nicht gesagt — angeordnet wurde sie.

Was tatsächlich hilft

Barrierefreiheit entsteht im Code, nicht in einem Zusatzprogramm. Die Punkte, die den größten Unterschied machen, sind unspektakulär:

  • Alles mit der Tastatur erreichbar — und sichtbar, wo man gerade ist.
  • Ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.
  • Alternativtexte für Bilder, die Information tragen.
  • Beschriftete Formularfelder, damit Vorlesesoftware sie benennen kann.
  • Eine saubere Überschriften-Reihenfolge, damit man springen kann, statt alles zu hören.
  • Rücksicht auf „Bewegung reduzieren", wenn Animationen im Spiel sind.

Und das Männchen unten links auf dieser Seite?

Das ist eine Bedienhilfe — und genau so nennen wir es. Sie können damit Kontrast, Schriftgröße, Zeilenabstand und Bewegung anpassen, weil das manchen Menschen das Lesen erleichtert. Sie ersetzt keine Barrierefreiheit, und wir behaupten das nirgends. Das Gegenteil wäre das Overlay-Versprechen, das wir eben kritisiert haben.

Ein pragmatischer Einstieg

Auch wenn das Gesetz Sie nicht verpflichtet: Die Punkte oben kosten bei einer neuen Seite kaum Mehraufwand und helfen allen — auch der Kundin, die im Sonnenlicht auf ihr Handy schaut. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Seite steht, prüfen Sie sie mit unserem kostenlosen Website-Check. Er sieht sich unter anderem Alternativtexte und die Sprachangabe an — zwei Dinge, die Vorlesesoftware direkt betreffen.

Bereit für eine Website, die zu Ihnen passt?

Erzählen Sie uns kurz, was Sie sich vorstellen — ob neue Website, Relaunch oder Online-Shop. Wir melden uns zeitnah mit einer unverbindlichen Einschätzung.

kontakt@webcraftagency.de0163 4714494

Kostenlose Erstberatung · verbindliches Angebot vor Projektstart · fester Ansprechpartner

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Kostenlose Anfrage starten